Löschungsbewilligung Grundschuld Muster


Löschungsbewilligung Grundschuld

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FAQS

FAQS

1. Welche Informationen müssen in einer Löschungsbewilligung für eine Grundschuld enthalten sein?

Eine Löschungsbewilligung für eine Grundschuld muss bestimmte wesentliche Informationen enthalten, um gültig zu sein. Dazu gehören:
  • Angaben zum Grundstück: Die genaue Bezeichnung und Beschreibung des Grundstücks, das im Grundbuch eingetragen ist.
  • Angaben zur Grundschuld: Höhe und Art der Grundschuld sowie die Eintragungsnummer im Grundbuch.
  • Angaben zum Grundschuldgläubiger: Name und Anschrift desjenigen, der die Grundschuld bewilligt hat und nun deren Löschung bewilligt.
  • Berechtigung zur Löschung: Eine eindeutige Erklärung des Gläubigers, dass er mit der Löschung der Grundschuld einverstanden ist.
  • Datum und Ort: Das Datum und der Ort, an dem die Löschungsbewilligung unterschrieben wird.

2. Wer muss die Löschungsbewilligung unterschreiben, damit sie gültig ist?

Die Löschungsbewilligung muss von demjenigen unterschrieben werden, der im Grundbuch als Gläubiger der Grundschuld eingetragen ist. Das bedeutet:
  • Gläubiger: Der eingetragene Grundschuldgläubiger oder dessen gesetzlicher Vertreter.
  • Bevollmächtigte: Falls der Gläubiger jemanden dazu bevollmächtigt hat, muss die Vollmacht beigefügt werden.
Ohne die Unterschrift des berechtigten Gläubigers ist die Löschungsbewilligung ungültig.

3. Muss die Löschungsbewilligung durch einen Notar beglaubigt werden?

Ja, in Deutschland muss eine Löschungsbewilligung notariell beglaubigt werden, um rechtsgültig zu sein. Der Notar bestätigt dabei:
  • Identität: Die Identität des Unterzeichners.
  • Willenserklärung: Dass die Person die Löschung der Grundschuld tatsächlich möchte.
Ohne notarielle Beglaubigung kann die Löschungsbewilligung vom Grundbuchamt nicht anerkannt werden.

4. Wie reiche ich die ausgefüllte Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt ein?

Die eingereichte Löschungsbewilligung muss den formellen Anforderungen entsprechen. Der Prozess umfasst:
  • Vorbereitung: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt sind und die notariellen Beglaubigungsformalitäten erfüllt sind.
  • Einreichung: Reichen Sie die beglaubigte Löschungsbewilligung persönlich oder per Post beim zuständigen Grundbuchamt ein.
  • Zusätzliche Unterlagen: Eventuell notwendige Nachweise oder Dokumente müssen beigefügt werden (beispielsweise die Vollmacht, falls die Bewilligung durch einen Bevollmächtigten unterschrieben wurde).

5. Kann eine Löschungsbewilligung auch für eine teilweise Löschung einer Grundschuld verwendet werden?

Ja, eine Löschungsbewilligung kann auch für eine teilweise Löschung einer Grundschuld verwendet werden. Die Anforderungen sind jedoch:
  • Zustimmung des Gläubigers: Der Gläubiger muss ausdrücklich einer teilweisen Löschung zustimmen.
  • Genauigkeit: Die Löschungsbewilligung muss genau angeben, welcher Teil der Grundschuld gelöscht werden soll. Beispielsweise kann das eine bestimmte Summe oder eine bestimmte Belastung sein.
Die teilweise Löschung muss so im Grundbuch nachvollziehbar und klar definiert werden.

6. Was passiert, wenn Fehler in der Löschungsbewilligung gefunden werden?

Wenn Fehler in der Löschungsbewilligung festgestellt werden, können folgende Schritte erforderlich sein:
  • Korrektur: Der Fehler muss korrigiert werden. Dies kann bedeuten, dass eine neue Löschungsbewilligung ausgestellt und notariell beglaubigt werden muss.
  • Rückfrage beim Notar: Eventuell kann der Notar eine Ergänzungsurkunde erstellen, die den Fehler berichtigt, dies hängt jedoch von der Art des Fehlers ab.
  • Erneute Einreichung: Sobald die Fehler behoben sind, muss die korrigierte Löschungsbewilligung erneut beim Grundbuchamt eingereicht werden.
Ein fehlerhafter Antrag kann dazu führen, dass die Löschung der Grundschuld nicht durchgeführt wird, bis die erforderlichen Korrekturen vorliegen.

 

Grundschuld-Nr.: (Grundschuldnummer)

Bezeichnetes Grundstück: (Bezeichnung des Grundstücks)

Grundbuch von: (Name des Grundbuchs)

Blatt-Nr.: (Blattnummer)

Hiermit bewillige ich,

Name: (Name des Gläubigers)
Anschrift: (Anschrift des Gläubigers)

gegenüber dem/der Eigentümer/in

Name: (Name des Eigentümers)
Anschrift: (Anschrift des Eigentümers)

die Löschung der nachstehend aufgeführten Grundschuld:

  • Art der Grundschuld: (Art der Grundschuld – z.B. Brief- oder Buchgrundschuld)
  • Nennbetrag: (Höhe der Grundschuld in EUR)
  • Zinsen: (Vereinbarte Zinsen in %)
  • Sicherungszweck: (Beschreibung des Sicherungszwecks)

Die oben bezeichnete Grundschuld ist vollständig zurückgezahlt und besteht nicht mehr. Es bestehen keine weiteren Ansprüche aus dieser Grundschuld.

Ort, Datum: (Ort, Datum)

Unterschrift des Gläubigers:

______________________________

(Unterschrift des Gläubigers)

Bei Miteigentümern ist die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich:

  • Name des Miteigentümers: (Name des Miteigentümers)
  • Anschrift des Miteigentümers: (Anschrift des Miteigentümers)
  • Unterschrift: (Unterschrift des Miteigentümers)

______________________________

(Weitere Unterschriften, falls erforderlich)



Löschungsbewilligung Grundschuld Muster
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Autor –   Ottilie Rosenau
Gutachter –   Hartmut Blumentritt
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