Einsicht Patientenakte Verstorbener Musterbrief


Einsicht Patientenakte Verstorbener Brief

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FAQS

FAQS

1. Welche Informationen sollten im Musterbrief zur Einsicht in die Patientenakte eines Verstorbenen enthalten sein?

Um sicherzustellen, dass Ihr Musterbrief zur Einsicht in die Patientenakte eines Verstorbenen alle notwendigen Informationen enthält, sollten Sie die folgenden Punkte angeben: Wichtige Informationen im Musterbrief:
  • Ihre persönlichen Daten: Vollständiger Name, Adresse und Kontaktinformationen.
  • Daten des Verstorbenen: Vollständiger Name, Geburtsdatum und Sterbedatum.
  • Beziehung zum Verstorbenen: Beschreiben Sie Ihre Beziehung (z. B. Ehepartner, Kind, Elternteil).
  • Zweck der Einsichtnahme: Begründen Sie, warum Sie die Patientenakte einsehen möchten.
  • Nachweise: Fügen Sie Kopien von notwendigen Dokumenten bei (z. B. Sterbeurkunde, Nachweis der Berechtigung zur Einsichtnahme).
  • Anfrage und Recht auf Einsicht: Klar formulierte Bitte um Einsicht in die Patientenakte.
  • Datum und Unterschrift: Aktuelles Datum und Ihre Unterschrift.

2. Wer hat das Recht, Einsicht in die Patientenakte eines Verstorbenen zu beantragen?

Das Einsichtsrecht in die Patientenakte eines Verstorbenen ist in der Regel bestimmten Personengruppen vorbehalten. Zu diesen gehören: Berechtigte Personen:
  • Engste Familienangehörige: Dazu zählen meist Ehepartner, Kinder und Eltern des Verstorbenen.
  • Erben: Personen, die durch Erbeinsetzung oder gesetzliche Erbfolge berechtigt sind.
  • Bevollmächtigte: Personen, die vom Verstorbenen zu Lebzeiten ausdrücklich bevollmächtigt wurden.
Wichtig ist, dass das Einsichtsrecht nicht gegen den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen verstößt.

3. Benötige ich spezielle Unterlagen oder Dokumente, um den Antrag zu stellen?

Ja, um den Antrag zur Einsicht in die Patientenakte eines Verstorbenen zu stellen, müssen verschiedene Dokumente eingereicht werden: Erforderliche Unterlagen:
  • Sterbeurkunde: Offizielles Dokument, das den Tod des Verstorbenen nachweist.
  • Nachweis der Berechtigung: Dokumente, die Ihre Beziehung zum Verstorbenen nachweisen (z. B. Familienstammbuch, Erbschein).
  • Vollmacht: Falls Sie nicht direkt berechtigt sind, aber vom Verstorbenen bevollmächtigt wurden.
  • Personalausweis oder Reisepass: Zum Nachweis Ihrer Identität.

4. An welche Stelle muss der Musterbrief zur Einsicht in die Patientenakte eines Verstorbenen gesendet werden?

Der Musterbrief sollte an die Stelle gesendet werden, welche die Patientenakte verwaltet, typischerweise kann dies sein: Zuständige Stellen:
  • Krankenhaus oder Klinik: Falls der Verstorbene dort behandelt wurde.
  • Hausarzt oder Facharzt: Bei denen der Verstorbene in Behandlung war.
  • Anwalt oder Notar: Falls die Patientenakte im Rahmen eines Nachlassverfahrens benötigt wird.
Es ist ratsam, vorher telefonisch oder schriftlich in Kontakt zu treten, um die genaue Zuständigkeit und das Verfahren zu klären.

5. Wie lange dauert es in der Regel, bis ich die Patientenakte eines Verstorbenen einsehen kann?

Die Bearbeitungsdauer kann variieren, abhängig von der jeweiligen Einrichtung und der Komplexität des Falles. Typische Bearbeitungszeiten:
  • In der Regel 2 bis 4 Wochen, sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
  • Bei Nachfragen oder unvollständigen Unterlagen kann sich die Dauer auf 6 bis 8 Wochen verlängern.
Kontaktieren Sie die Stelle, an die Sie den Antrag geschickt haben, um den aktuellen Bearbeitungsstand zu erfragen.

6. Welche rechtlichen Grundlagen müssen beachtet werden, wenn man Einsicht in die Patientenakte eines Verstorbenen beantragt?

Bei der Beantragung der Einsichtnahme in die Patientenakte eines Verstorbenen sind mehrere rechtliche Aspekte zu berücksichtigen: Rechtliche Grundlagen:
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Regelt den Schutz personenbezogener Daten, auch nach dem Tod.
  • Patientenrechtegesetz: Stellt sicher, dass nahe Angehörige und Erben ein Recht auf Einsicht in die Patientenakte haben.
  • Mutmaßlicher Wille des Verstorbenen: Die Einsichtnahme darf den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen nicht verletzen.
  • Ärztliche Schweigepflicht: Bestimmte sensitive Informationen können weiterhin der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Befreiung vor.
Es kann hilfreich sein, sich vorab rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

 

Absender:

(Ihr vollständiger Name)

(Ihre Straße und Hausnummer)

(Ihre Postleitzahl und Ort)

(Ihre E-Mail-Adresse)

(Ihre Telefonnummer)

Empfänger:

(Name des Krankenhauses oder der Arztpraxis)

(Straße und Hausnummer)

(Postleitzahl und Ort)

(Ort), (Datum)

Betreff: Antrag auf Einsicht in die Patientenakte des verstorbenen (Name des Verstorbenen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte hiermit Einsicht in die Patientenakte meines verstorbenen (Verwandtschaftsverhältnis, z.B. „Vaters“, „Mutter“, etc.), (Name des Verstorbenen), geb. am (Geburtsdatum) und verstorben am (Sterbedatum), beantragen.

Ich bin der rechtmäßige Erbe/Bevollmächtigte und möchte die Einsichtnahme in die Patientenakte aus folgenden Gründen veranlassen:

  • (Grund 1, z.B. „Klärung medizinischer Sachverhalte“)
  • (Grund 2, z.B. „Überprüfung der Behandlungsqualität“)
  • (weitere Gründe, falls erforderlich)

Für den Nachweis meiner Berechtigung füge ich eine Kopie der Sterbeurkunde sowie einen Nachweis über mein Erbrecht (z.B. Erbschein) bei. Ich bitte Sie, mir die Patientenakte entweder in digitaler Form an meine oben genannte E-Mail-Adresse oder als Kopie per Post an meine oben genannte Anschrift zukommen zu lassen.

Falls Kosten für die Kopien oder den Versand anfallen, bitte ich um eine Information über die Höhe der Kosten im Voraus.

Für Ihre Kooperation und Mühe danke ich Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

(Ihr Name)



Einsicht Patientenakte Verstorbener Musterbrief
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Autor –   Anselm Dürnberger
Gutachter –   Hartmut Blumentritt
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