Öffnen – Zurückbehaltungsrecht Nebenkosten Brief

Muster und Vorlage für Zurückbehaltungsrecht Nebenkosten Brief zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format

 


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Die Vorlage (Muster) ist ebenfalls in vier weiteren Optionen im PDF-Format verfügbar.



Absender:

(Ihr Name)
(Ihre Adresse)
(Postleitzahl und Ort)

An:

(Name des Vermieters)
(Adresse des Vermieters)
(Postleitzahl und Ort)

Ort, Datum:

(Ort, Datum)

Betreff: Zurückbehaltungsrecht der Nebenkosten

Sehr geehrte/r (Name des Vermieters),

hiermit mache ich von meinem Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Nebenkostenabrechnung für das Mietobjekt (Adresse des Mietobjekts) Gebrauch.

In der Nebenkostenabrechnung vom (Datum der Nebenkostenabrechnung) sind Unstimmigkeiten aufgetreten, die einer Klärung bedürfen. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:

  • (Unstimmigkeit 1)
  • (Unstimmigkeit 2)
  • (Unstimmigkeit 3)

Ich bitte Sie, die angegebenen Unstimmigkeiten innerhalb einer Frist von (Frist in Tagen) Tagen zu überprüfen und entsprechend zu berichtigen.

Bis zur Klärung der Angelegenheit und Erhalt einer korrigierten Abrechnung werde ich die Zahlung der strittigen Nebenkosten zurückbehalten.

Ich möchte betonen, dass dies keinesfalls eine grundsätzliche Weigerung zur Zahlung darstellt, sondern lediglich eine vorübergehende Maßnahme ist, bis die Abklärung erfolgt ist.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen und erwarte Ihre baldige Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
(Ihr Name)

 

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FAQS

1. Was sind die Voraussetzungen, um ein Zurückbehaltungsrecht bei Nebenkosten geltend zu machen?

Um ein Zurückbehaltungsrecht bei Nebenkosten geltend zu machen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Glaubhafte Mängel: Es muss glaubhaft gemacht werden, dass Mängel bestehen oder dass die Abrechnung fehlerhaft ist.
  • Schriftliche Mitteilung: Der Vermieter muss schriftlich über die Mängel und das Zurückbehaltungsrecht informiert werden.
  • Angemessener Betrag: Die Höhe des einbehaltenen Betrags muss in einem angemessenen Verhältnis zum Mangel stehen.

2. Wie formuliere ich ein rechtlich korrektes Zurückbehaltungsrecht für Nebenkosten im Musterbrief?

Ein rechtlich korrekter Musterbrief könnte wie folgt formuliert werden:

Sehr geehrter [Name des Vermieters],
hiermit mache ich gem. § 273 BGB mein Zurückbehaltungsrecht geltend. Aufgrund der folgenden Mängel/Probleme mit der Nebenkostenabrechnung: [Beschreibung der Mängel/Probleme], behalte ich einen Betrag in Höhe von [Betrag] € zurück, bis die Mängel behoben bzw. die Abrechnung korrigiert ist.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]


3. Welche Informationen und Belege müssen dem Vermieter zusammen mit dem Musterbrief vorgelegt werden?

Folgende Informationen und Belege sollten dem Vermieter vorgelegt werden:

  • Beschreibung der Mängel: Eine detaillierte Beschreibung der festgestellten Mängel oder Fehler in der Nebenkostenabrechnung.
  • Belege und Nachweise: Fotos, Rechnungen oder andere Beweise, die die Mängel oder Fehler belegen.
  • Betrag des Einbehalts: Eine klare Angabe des Betrags, der einbehalten werden soll, und die Berechnungsgrundlage dafür.

4. Bis wann muss der Musterbrief zum Zurückbehaltungsrecht der Nebenkosten beim Vermieter eingereicht werden?

Es gibt keine festgelegte gesetzliche Frist für die Einreichung. Es ist jedoch ratsam, den Musterbrief zeitnah nach Entdeckung der Mängel oder nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung zu versenden, um die Ansprüche frühzeitig geltend zu machen.


5. Was passiert, wenn der Vermieter das Zurückbehaltungsrecht nicht anerkennt?

Wenn der Vermieter das Zurückbehaltungsrecht nicht anerkennt, kann es zu folgenden Schritten kommen:

  • Schriftliche Ablehnung: Der Vermieter könnte schriftlich darlegen, warum er das Zurückbehaltungsrecht nicht anerkennt.
  • Rechtsberatung: Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um die Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens zu prüfen.
  • Gerichtliches Verfahren: Im schlimmsten Fall kann es notwendig werden, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen.

6. Gibt es gesetzliche Fristen oder Einschränkungen für die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts bei Nebenkosten?

Für die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts gibt es keine spezifischen gesetzlichen Fristen. Dennoch sollten einige Punkte beachtet werden:

  • Verhältnismäßigkeit: Der einbehaltene Betrag muss in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln stehen.
  • Nicht vorschnell einbehalten: Ein Zurückbehaltungsrecht sollte nicht vorschnell geltend gemacht werden, sondern erst nach Prüfung und Kommunikation mit dem Vermieter.
  • Verjährung: Ansprüche bezüglich der Nebenkostenabrechnung unterliegen der regulären Verjährungsfrist von drei Jahren.