Öffnen – Strafantrag Zurückziehen

Muster und Vorlage für Strafantrag Zurückziehen zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format

 


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Zwei verschiedene PDF-Optionen die Vorlage (Muster)


Die Vorlage (Muster) ist ebenfalls in vier weiteren Optionen im PDF-Format verfügbar.



Betreff: Rücknahme des Strafantrags vom (Datum des ursprünglichen Strafantrags)

Absender:
(Ihr Vor- und Nachname)
(Ihre Adresse)
(Postleitzahl, Ort)
(Ihre Telefonnummer)
(Ihr E-Mail-Adresse)

Empfänger:
(Name der Polizei- oder Staatsanwaltschaftsbehörde)
(Adresse der Behörde)
(Postleitzahl, Ort der Behörde)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ziehe ich meinen Strafantrag vom (Datum des ursprünglichen Strafantrags) gegen (Name der beschuldigten Person, falls bekannt) wegen (Sachverhalt oder Tatvorwurf, z.B. Diebstahl, Körperverletzung) zurück.

Meine Entscheidung zur Rücknahme des Strafantrags habe ich aus folgenden Gründen getroffen:

  • (Grund 1 erläutern)
  • (Grund 2 erläutern, falls zutreffend)
  • (Weitere Gründe, falls zutreffend)

Ich bitte um Bestätigung der Rücknahme meines Strafantrags und um Einstellung der weiteren Ermittlungen in dieser Angelegenheit.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

(Ihr Vor- und Nachname)

 

Wenn Ihnen dieses Beispiel die Vorlage (Muster) gefällt, können Sie es nachfolgend als PDF oder WORD herunterladen


FAQS

1. Welche Informationen müssen in der Vorlage zum Zurückziehen eines Strafantrags enthalten sein?

Um Ihren Strafantrag ordnungsgemäß zurückzuziehen, sollten Sie sicherstellen, dass die folgende Informationen in Ihrer Vorlage enthalten sind:
  • Persönliche Daten: Ihr vollständiger Name, Adresse und gegebenenfalls Kontaktdaten.
  • Daten des Strafantrags: Aktenzeichen, Datum der Einreichung und Name des Beschuldigten.
  • Erklärung des Rückzugs: Eine klare und eindeutige Erklärung, dass Sie den Strafantrag zurückziehen möchten.
  • Unterschrift: Ihre handschriftliche Unterschrift, um die Echtheit des Dokuments zu bestätigen.

2. Gibt es Fristen, die beim Zurückziehen eines Strafantrags beachtet werden müssen?

Im Allgemeinen gibt es keine festen Fristen für das Zurückziehen eines Strafantrags. Beachten Sie jedoch:
  • Je früher Sie den Rückzug einreichen, desto besser, um rechtliche Verfahren möglichst zu vermeiden.
  • Ein Rückzug kann unter bestimmten Umstände nicht mehr berücksichtigt werden, wenn die Staatsanwaltschaft bereits umfassendere Ermittlungen aufgenommen oder Anklage erhoben hat.

3. Kann ich den Strafantrag eigenhändig zurückziehen oder benötige ich einen Anwalt?

Sie können den Strafantrag grundsätzlich eigenhändig zurückziehen. Ein Anwalt ist dafür nicht zwingend erforderlich. Einige Punkte, die Sie beachten sollten:
  • Ein Anwalt kann jedoch hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden und der Rückzug korrekt formuliert ist.
  • Wenn der Fall komplex ist oder wenn Sie unsicher bezüglich der Konsequenzen sind, kann die Konsultation eines Anwalts ratsam sein.

4. Welche rechtlichen Konsequenzen hat das Zurückziehen eines Strafantrags für mich und den Beschuldigten?

Das Zurückziehen eines Strafantrags kann verschiedene Konsequenzen haben:
  • Für Sie: Grundsätzlich keine negativen rechtlichen Konsequenzen. Es kann jedoch Auswirkungen auf den Fortgang der Ermittlungen haben.
  • Für den Beschuldigten: Die Ermittlungen können eingestellt werden, es sei denn, die Staatsanwaltschaft entscheidet, das Verfahren aus öffentlichem Interesse fortzusetzen.

5. Muss ich einen Grund angeben, warum ich den Strafantrag zurückziehen möchte?

Ein Grund ist grundsätzlich nicht erforderlich, um einen Strafantrag zurückzuziehen. Trotzdem gilt:
  • Sie können freiwillig einen Grund angeben, wenn Sie dies für notwendig halten oder es zur Klärung beiträgt.
  • Die Behörden sind verpflichtet, Ihren Rückzug zu akzeptieren, auch ohne Angabe eines Grundes.

6. An welche Behörde oder Institution muss ich die ausgefüllte Vorlage senden?

Der ausgefüllte Rücknahmebrief muss an die entsprechende zuständige Behörde gesendet werden:
  • Polizei: Senden Sie den Rücknahmebrief an die Polizeibehörde, die den ursprünglichen Strafantrag aufgenommen hat.
  • Staatsanwaltschaft: Wenn der Antrag bereits an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde, schicken Sie den Rücknahmebrief direkt dorthin.
  • Es kann hilfreich sein, eine Kopie des Rücknahmebriefs auch an Ihren Anwalt oder eine andere relevante Partei zu senden.